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Die Einlagensicherung: Ist sie im Falle einer Bankenkrise wirklich sicher?

Seit mittlerweile 30 Jahren gibt es in Deutschland das Einlagensicherungssystem. Wenn Anleger Bedenken äußern, dass ihre Einlagen vielleicht nicht sicher sind, wird beispielsweise von der Regierung und auch seitens der Bankenverbände stets auf das Einlagensicherungssystem verwiesen. Besonders berühmt wurde folgende Aussage von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.“ Tatsächlich seien die Einlagen der Kunden im Bereich bestimmter Anlageformen bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro je Gläubiger und Bank geschützt. Doch reicht das aus, sollte es zu einer Bankenkrise kommen? Sind die Einlagen in Deutschland wirklich sicher? Auf diese Fragen gehen wir im Beitrag ein.

Einlagensicherung
Ein Horror: Der Moment, in dem die Bank zahlungsunfähig ist und Ihnen Ihr Geld nicht auszahlen kann

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung soll den Schutz für die Einlagen der Bankkunden gewährleisten. Im Falle einer Bankeninsolvenz erhalten Anleger bestenfalls eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro pro Gläubiger und Bank. Dies soll sicherstellen, dass die Einlagen der Kunden abgesichert sind und das Vertrauen in das Bankensystem erhalten bleibt.

In Deutschland findet die Abwicklung der Einlagensicherung durch verschiedene Einrichtungen statt, deren Organisation sich nach der entsprechenden Bankengruppe richtet. Dabei ist es wichtig, zu unterscheiden, dass es zum einen die gesetzliche und zum anderen die freiwillige Einlagensicherung über das entsprechende Einlagensicherungssystem gibt:

Prinzipiell funktioniert die Einlagensicherung so, dass die Kreditinstitute regelmäßig bestimmte Gelder in einen Einlagensicherungsfonds einzahlen, um einem Entschädigungsanspruch der Gläubiger nachkommen zu können. Die Höhe der Beiträge ist vor allem von der Größe und dem Risikoprofil der einzelnen Bank abhängig. Wird nun ein Kreditinstitut insolvent, greift das Einlagensicherungssystem und aus dem Einlagensicherungsfonds werden die Anleger mit ihren Forderungen befriedigt.

Verschiedene Maßnahmen zur Einlagensicherung

In Deutschland gibt es verschiedene Maßnahmen und Ebenen, die in der Summe die Einlagensicherung und die Sicherungseinrichtung ausmachen. Diese sind in mehreren Stufen gegliedert:

Der Grundpfeiler der Sicherung ist, dass es für jede Bank Eigenkapitalvorschriften gibt. Das bedeutet: Ein gewisser Prozentsatz der verliehenen Gelder muss durch Eigenkapital gedeckt sein. Reicht dieser Schutz nicht aus, greift die nächste Stufe: Die gegenseitige Haftung innerhalb einer Gruppe, zum Beispiel unter den Sparkassen. Ist auch das Kapital bei einer Insolvenz eines Kreditinstitutes oder einer Bankenkrise nicht ausreichend, wird die gesetzliche Einlagensicherung und eventuell anschließend noch die freiwillige Einlagensicherung als Sicherungseinrichtung herangezogen.

Die gesetzliche Einlagensicherung der Banken in Deutschland

Die gesetzliche Einlagensicherung wird in Deutschland für die Einleger durch mehrere Einlagensicherungssysteme mit der Grundlage Einlagensicherungsgesetz umgesetzt:

Neben den zuvor genannten Varianten der Entschädigungseinrichtung gibt es zusätzlich weitere Einlagensicherungssysteme, die sich auf bestimmte Institute beziehen. Das gilt in erster Linie für die Sparkassen Finanzgruppe sowie den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.. Nach dem Einlagensicherungsgesetz und mehrerer EU-Richtlinien gelten für die gesetzliche Einlagensicherung derzeit folgende Zahlen:

  • 100 Prozent der Einlagen sind bis maximal 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt
  • Bei Gemeinschaftskonten gilt der Schutz für insgesamt bis zu 200.000 Euro
  • Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind bis zu 20.000 Euro zu 90 Prozent geschützt
  • Bis zu 500.000 Euro für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nach Betragsgutschrift für besonders schutzwürdige Einlagen

Folgend sehen Sie die Entwicklung der Einlagensicherung in Deutschland. Sie wurde seit 2009 stetig nach oben korrigiert – ist das ein Indikator für die wachsende Unsicherheit der Geldinstitute?

Die Anlegerentschädigung im Laufe der Jahre

Bei den zuletzt aufgeführten, besonders schutzwürdigen Einlagen, handelt es sich zum Beispiel um Gelder, die aus der Veräußerung einer privaten Immobilie stammen. Generell gilt die gesetzliche Einlagensicherung nur für bestimmte Anlageformen der Einleger, in erster Linie:

Anspruchsberechtigte Einleger sind vor allem Privatpersonen, aber auch Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften. Im Fall einer Entschädigung haben die Betroffenen einen Anspruch darauf, dass ihre Einlagen binnen sieben Tagen ohne eigenes Dazutun zurückfließen.

Freiwillige Einlagensicherung in Deutschland

Insbesondere in Deutschland gibt es über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bei vielen Kreditinstituten eine freiwillige Einlagensicherung durch entsprechende Einlagensicherungsfonds. Die Bankenverbände haben somit zusätzlich ihre Entschädigungseinrichtung, die unabhängig von der gesetzlichen Sicherung der Einlagen ist. Zu den freiwilligen Sicherungssystemen zählen insbesondere:

Der zuerst genannte Einlagensicherungsfonds beinhaltet die Privatbanken, während der VÖB die freiwillige Sicherung im Entschädigungsfall der öffentlichen Banken darstellt.

Auf Basis dieser freiwilligen Einlagensicherung sind die abgedeckten Guthaben in der Regel deutlich höher als im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherungssysteme. Momentan (Stand 2024) liegt die Sicherungsgrenze bei maximal 15 Prozent des Eigenkapitals einer Bank und höchstens fünf Millionen Euro für natürliche Personen.

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Was ist die Einlagensicherungsquote?

Nachdem wir Sie im bisherigen Verlauf unseres Beitrages über die Einlagensicherung, die Sicherungssysteme und die Entschädigungseinrichtung der Banken informiert haben, möchten wir nun der Frage näher kommen, ob der Schutz durch die Sicherungssysteme im Ernstfall ausreichend ist. Dafür lohnt sich ein Blick auf die sogenannte Einlagensicherungsquote. Sie liefert bereits einen Anhaltspunkt dazu, wie umfangreich der Schutz Ihrer Spareinlagen als Anleger tatsächlich ausfällt.

Einlagensicherung

Die Einlagensicherungsquote entspricht dem Anteil, den Banken als Rücklagen im Verhältnis zu den abzusichernden Einlagen bilden müssen. Man spricht alternativ auch von der Deckungsquote. Diese sollte sich auf lediglich 0,8 Prozent belaufen. Das bedeutet, dass aufgrund der vorgegebenen Einlagensicherungsquote für nur 0,8 Prozent der abzusichernden Einlagen Rücklagen tatsächlich existieren. In der Praxis liegt diese Quote zumindest in 2022 bei sogar nur bei 0,63 Prozent. Es gab 2022 insgesamt Einlagen mit einem Volumen von rund 710 Milliarden Euro, die über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH geschützt waren. Die Rücklagen betrugen allerdings lediglich knapp 4,5 Milliarden Euro, also nicht einmal ein Prozent.

Reicht die Einlagensicherung im Falle einer Bankenkrise aus?

Aufgrund der zuvor erläuterten Einlagensicherungsquote gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass die Einlagensicherungssysteme im Fall einer systemischen Bankenkrise hoffnungslos überlastet wären. Es existieren schlichtweg nicht ansatzweise genügend Rücklagen, um alle „gesicherten“ Einlagen der Kunden abzudecken. Dafür müssten nicht einmal viele Banken insolvent werden, sondern es reicht aus, wenn zwei oder drei größere Kreditinstitute zahlungsunfähig werden. Von dem Zeitpunkt an muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle offenen Forderungen der Anleger in vollem Umfang entschädigt werden können und sehr viele Menschen leer ausgehen. Um diesem Risiko zu entgehen, ist zum Beispiel Gold eine sicherere Alternative, die sie in Ihrer Nähe lagern können – stets verfügbar und unabhängig von anderen Einrichtungen:

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Wie sicher ist die Einlagensicherung?

Kommen wir zu unserer Ausgangsfrage zurück: Ist die Einlagensicherung in Deutschland wirklich sicher? Abhängig ist die Antwort davon, bei welcher Bank es zu einer eventuellen Insolvenz kommen würde. Ist nur ein Kreditinstitut zahlungsunfähig, dürften die Sicherungssysteme ausreichen. Handelt es sich hingegen um die Insolvenz mehrerer, größerer Banken oder gar um eine große Bankenkrise, werden die vorhandenen Rücklagen bei Weitem nicht ausreichen, um die Kunden zu entschädigen. In dem Fall müsste der Staat eingreifen, der allerdings ebenfalls seine finanziellen Grenzen hat und von Steuergeldern finanziert wird. Anders ausgedrückt: Die Einlagensicherung kann im Fall einer größeren Bankenkrise nicht den Schutz leisten kann, ihr zugeschrieben wird. Sicher sind Ihre Einlagen unter den genannten Voraussetzungen also gewiss nicht.

Inwiefern es 2024 zu einer Bankenkrise kommen kann, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Mehr zu einer möglichen Bankenkrise sehen Sie in unseren Videos

Auf dem YouTube-Kanal von Kettner-Edelmetalle finden Sie weitere Videos zu brisanten Themen aus Wirtschaft und Politik, aber natürlich auch zu Gold und Silber. Im folgenden Video erklärt Dominik Kettner, dass sich das Bankenystem auf sehr dünnem Eis bewegt:

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