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Der Digital Service Act (DSA): Toröffner für Zensur in den Medien?

Der Digital Service Act (DSA) ist seit Monaten in aller Munde. Letztes Jahr trat die EU-Regelung zur Kontrolle der Inhalte im Internet für die Giganten der Plattformbetreiber wie Amazon, Meta & Co in Kraft. Seither wurden schon Ermittlungen gegen X (vormals Twitter) und TikTok eröffnet, weil sie aus Sicht der Brüsseler EU-Beamten zu wenige Beiträge gelöscht haben. Seit dem 17. Februar 2024 gilt er nun auch für die kleineren Anbieter digitaler Dienstleistungen mit weniger als 45 Millionen Nutzern pro Monat.

Zusammen mit dem Gesetz über den digitalen Markt (DMA) bilden beide ein einheitliches Regelwerk. Da es sich bei dem DSA um eine EU-weite Verordnung handelt, sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, sie in nationales Recht umzusetzen. Im folgenden Beitrag werden wir uns den Digital Service Act (DSA) genauer ansehen und die Frage beantworten, ob dieser die Zensur in den Medien vorantreiben kann.

Worum geht es beim Digital Service Act?

Der Digital Service Act (DSA) verfolgt drei Ziele, nämlich:

Online-Plattformen sollen dazu verpflichtet werden, Inhalte im Netz, die unter „Hassrede“ und „Desinformation“ fallen, zu löschen. Unter den Begriff “Inhalte” fallen sowohl Beiträge an sich als auch Kommentare dazu. Aber was verbirgt sich wohl hinter den Begriffen „Hassrede“ und „Desinformation“?

Auch legale, aber missliebige Beiträge sollen gelöscht werden

Gewiss gehen diese Begriffe über rechtswidrige Inhalte hinaus. Es sollen also offiziell auch nicht-strafbewehrte Äußerungen beobachtet und bei “Bedarf” entfernt werden. Dies stellt wohl einen eklatanten Verstoß gegen unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit dar. Vor allem fällt auf, dass es genügen soll, dass “voraussichtlich” nachteilige Auswirkungen auf die “gesellschaftliche Debatte” möglich sind. Hier wird der zulässige Meinungskorridor schon im Ansatz so weit verengt, dass es zu einer gesellschaftlichen Diskussion gar nicht mehr kommen kann. Stimmen von Zweifel und Kritik werden im Keim erstickt.

Neben dem Löschen von einzelnen Posts wird der Verfasser derselben auch selbst in seiner Reichweite gedrosselt oder bei weiteren “Verstößen” ganz gesperrt.

Dass dieses Vorgehen in unserer immer mehr um sich greifenden “Cancel Culture” seitens der Medien und Plattformen so schon freiwillig in Form von Löschungen und Kanalkündigungen stattfindet, ist wohl nicht mehr zu übersehen. Aber dass diese Art der Zensur nun durch das DSA noch eine gesetzliche Grundlage erhält, ist mehr als bedenklich.

Zensur als Public-Private-Partnership

Es ist bemerkenswert, wie die öffentliche Hand Unternehmen zu Überwachungstätigkeiten und Bestrafungen von Bürgern oder anderen Unternehmen nötigt. Die Exekutive und Judikative wird also ausgelagert, quasi “privatisiert”. So mutieren Plattformen und Suchmaschinenbetreiber zu Staatsanwälten, Richtern und Vollstreckern in einer Hand. Ohne jegliche staatliche Überprüfung der Kontrolleure. Das birgt die große Gefahr von Missbrauch. Bedenkt man zusätzlich, dass bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben empfindliche Strafen drohen, ist schon absehbar, dass eher zu viel als zu wenig gelöscht wird.

DSA
Der Digital Service Act (DSA) wird die Meinungsfreiheit massiv beschneiden können

Bisherige Zusammenarbeit der Plattformbetreiber mit den Behörden

Bislang arbeiten die großen digitalen Plattformen brav mit der EU-Kommission zusammen. Denn sie sollen nicht nur sämtliche Inhalte ihrer Plattformen ständig kontrollieren und ggf löschen, sondern auch ihr Vorgehen an die Kommission melden. Stand Februar 2024 wurden durch die 16 großen Plattformen schon ungeheuerliche vier Milliarden Einträge gelöscht. Also haben auch Plattformen, für welche der DSA erst ab Februar 2024 gilt, in vorauseilendem Gehorsam schon alle Verdachtsfälle und Löschungen gemeldet. TikTok habe fleißig gemeldet, aber “nur” rund 70 % davon gelöscht,  X (Twitter) habe zwar Meldungen vorgenommen, aber kaum Inhalte auch wirklich gelöscht. Deshalb wurden auch Verfahren gegen die beiden Social Media Plattformen eröffnet.

Strafandrohung bei Verweigerung der Zensur

Falls die Betreiber ihren Verpflichtungen zur Inhaltsentfernung nicht nachkommen, werden empfindliche Strafen angedroht, die bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes erreichen können. Schon die Berechnungsgrundlage zeigt deutlich, dass hier Bürokraten am Werk sind. Ein Unternehmen kann sicherlich sechs Prozent seines Gewinnes als Strafe bezahlen, obwohl das auch schmerzhaft sein dürfte. Aber vom Jahresumsatz berechnet, würde das jedes Unternehmen mit einer geringeren Umsatzrendite als sechs Prozent in die Verlustzone zwingen. Die Strafandrohung kann also schnell zu einer Existenzbedrohung für das gesamte Unternehmen werden.

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Leitlinien zum DSA: Eine Gebrauchsanleitung zur Wahlbeeinflussung?

Um besser zu verstehen, wie die Zensur vonstatten gehen soll, hilft ein Blick in die kürzlich von der Kommission beschlossenen „Leitlinien im Rahmen des DSA zur Minderung systemischer Risiken im Internet für Wahlen“. In diesem 25-seitigen Dokument gibt die Kommission digitalen Plattformbetreibern und Suchmaschinen Vorgaben, mit welchen Maßnahmen sie den DSA umsetzen sollen.

Zum einen sollen im allgemeinen Aussagen sogenannte “Kontextinformationen” zur Seite gestellt werden. Solche Faktencheck-Anzeigen sollen deutlich platziert werden und Artikel mit “Faktencheck-Labels” versehen werden. Diese sollen von „unabhängigen Faktenprüfern und Faktenprüfteams unabhängiger Medienorganisationen“ zur Verfügung gestellt werden.

Stehen Faktenchecker durch den DSA bald über dem Recht auf Meinungsfreiheit?

Also solche, wie wir sie während der Corona-Zeit zu den Themen Maskenpflicht, Effizienz von Lockdowns, Notwendigkeit von Schulschließungen sowie sichere und effektive Impfstoffe usw. erlebt haben. All diese Aussagen, die im Nachhinein als Falschaussagen entlarvt wurden, würden also in Zukunft zur unantastbaren Wahrheit erklärt werden. Alles andere wäre dann Desinformation. Denn auch wenn Aussagen der Wahrheit entsprechen, können sie trotzdem als eine mögliche “Gefährdung” eingestuft und gelöscht werden.

Auch hier wird ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip angegriffen: die Unschuldsvermutung. Es ist nicht notwendig, dass diese Aussage irgendetwas oder irgendwen gefährdet hat, sondern es genügt, dass bestimmte Personen bei den Online-Diensten beschließen, dass das unter Umständen zu einer irgendwie gearteten Gefährdung führen könnte.

Die zur “Desinformation” erklärte Information soll weniger eingespielt werden; sprich: an ihrer Verbreitung gehindert werden. Auch sollen Quellen dieser “Desinformationen” und solche Kanäle, die diese Desinformationen verbreiten, im Algorithmus entsprechend herabgestuft werden. 

Google und Co.

Am wichtigsten ist es aus Sicht der Kommission aber, welche Inhalte den Nutzern bei Suchanfragen vorgeschlagen werden. „Empfehlungssysteme können eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Informationslandschaft und der öffentlichen Meinung spielen“, so die Brüsseler Kommission. Deshalb soll auch gerade in diesem Bereich gegen „Desinformation“ vorgegangen werden. Tatsächlich vertrauen noch immer viel zu viele Menschen den Suchergebnissen ihrer Suchmaschine. Sie verwechseln diese Ergebnisse mit den tatsächlich vorhandenen Informationen. Dabei werden schon lange von Google & Co sehr gezielt die vorgeschlagenen Fragen manipuliert und “unerwünschte” Ergebnisse gar nicht oder erst auf den hinteren Seiten präsentiert. Die Informationsfreiheit wird elegant unterlaufen.

Des Weiteren sollen „Mechanismen zur Steigerung der Wirkung dieser Maßnahmen auf das Publikum“ zum Einsatz kommen. Das dürfte dann eine Aufgabe für Kommunikationswissenschaftler und Psychologen für Massenbeeinflussung sein. Der Übergang zur Manipulation ist in diesem Feld wohl schnell überschritten.

Folgt auf das betreute Denken das betreute Wählen?

Im Hinblick auf anstehende Wahlen sollen deshalb „zuständige, klar identifizierbare interne Teams“ speziell für konkrete Wahlen geschaffen werden. Dann ist wohl aus Sicht der EU-Bürokraten eine besonders “betreute” Informationsverbreitung notwendig. Die Bedeutung von Desinformation (= abweichender Meinung) im Zusammenhang mit Wahlen soll auf der Grundlage klarer und transparenter Methoden verringert, also verhindert werden. „Das Team sollte alle relevanten Fachkenntnisse abdecken, auch in Bereichen wie Inhaltsmoderation, Faktenprüfung, Bedrohungsunterbrechung, hybride Bedrohungen, Cybersicherheit, Desinformation und FIMI (ausländische Wahlbeeinflussung), Grundrechte und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Zudem ist eine Zusammenarbeit mit relevanten externen Experten vorgesehen, beispielsweise mit den European Digital Media Observatory (EDMO) und unabhängigen Organisationen zur Faktenprüfung. Sprechen wir hier noch von inhaltlicher Überwachung von Plattformen bezüglich strafbarer Inhalte oder doch eher schon von geheimdienstlichen Aktivitäten?

Zivilgesellschaft wird vor den Karren der Zensur gespannt

Aber es geht noch weiter: So sollen die Plattformen „Initiativen zur Medienkompetenz“ verstärken und dazu „mit lokalen Medienkompetenzorganisationen zusammenarbeiten sowie relevante Vereine, Gruppen und Netzwerke finanziell unterstützen und wahlbezogene Initiativen und Kampagnen auf der Plattform teilen und integrieren“. Hier kommen wieder die zivilgesellschaftlichen Akteure ins Spiel, die durch das Demokratiefördergesetz nach dem Willen von Bundesinnenministerin Faeser und Bundesfamilienministerin Paus stärker gefördert werden sollen. Natürlich nur im Sinne der Politik der Bundesregierung im Kamp gegen „rechts“. Mehr zum Demokratiefördergesetz lesen Sie im verlinkten Beitrag.

Dadurch soll der Nutzer gegen Desinformation „geimpft“ werden, indem man „präventiv die Widerstandsfähigkeit gegenüber möglichen und erwarteten Desinformationserzählungen und Manipulationstechniken“ stärkt. Nur noch gefilterte Kommissions-konforme Meinungsäußerungen sollen an die scheinbar unmündige und denkunfähige Bevölkerung durchdringen. Wo ist dann noch der Unterschied zwischen den verwerflichen „Desinformationserzählern“ und den „neutralen Plattformbetreibern“ im Hinblick auf Massenpsychologie und -manipulation? Fakt ist: Wer zuerst das Gehirn von Menschen für seine Ideen prägt, wird einen großen Vorsprung an Glaubhaftigkeit haben.

Sollte dies dann bei einigen nicht fruchten, bietet sich folgendes Szenario an: Sobald CBDCs, also digitales Zentralbankgeld, eingeführt werden, ließe sich das Denken und Verhalten über den Zugang zu Geld und dem alltäglichen Leben steuern.

Was Sie in Ihrer Handlungsfähigkeit auf jeden Fall schützt, ist Gold. Goldmünzen wie der Krügerrand sind weltweit akzeptiert, bewahren ihre Kaufkraft und lassen sich einfach transportieren:

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Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland

Die Umsetzung des DSA in deutsches Recht geschieht gerade in Deutschland mit dem Durchführungsgesetz zum „Digital Services Act“ der EU sowie der Schaffung einer „zentralen Stelle für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten“ innerhalb der Bundesnetzagentur unter Leitung von Klaus Müller. Die Bundesnetzagentur ist wiederum dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck unterstellt. Beide gehören dem Bündnis 90/Die Grünen an. Vorgestellt wurde diese Überwachungsstelle allerdings von Volker Wissing (FDP), seines Zeichens Minister für Digitales und damit eigentlich inhaltlich zuständig. Was sagt das über die Machtverhältnisse in der Ampel-Regierung aus?

Diese Stelle erhält weitreichende Machtbefugnisse. Dazu gehören Verhöre, das Verhängen von Strafen sowie die Beschlagnahme von Eigentum. Sie kann Online-Giganten wie Facebook oder Twitter unter Strafandrohung zwingen, unerwünschte Inhalte zu löschen. Eine demokratische Kontrolle scheint nicht vorgesehen zu sein. Informationen wird diese Überwachungsstelle durch einen Beirat erhalten. Auch hier werden die zivilgesellschaftlichen Akteure wie Stiftungen und Vereine aktiv. Wer sucht die Mitglieder aus? Wird das gesamte politische Spektrum abgebildet? Wir wissen es nicht. Aber die bisherige parteipolitische Einseitigkeit der Regierung lässt nichts Gutes erwarten.

Nur der Bundestag kann diese Zuständigkeit festlegen, rein rechtlich gesehen. Und selbstverständlich gebietet das Rechtsstaatlichkeitsprinzip, dass auch nur der Bundestag über den Beschluss eines Gesetzes die neue Behörde mit einem Auftrag versehen kann. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag am 18. Januar in einer ersten Lesung vorgelegt. Aber noch ist nichts beschlossen worden. Das Wirtschaftsministerium entschied aber nun, die Kompetenz des Bundestages zu ignorieren und über die Zentrale Beaufsichtigungsstelle im Alleingang zu entscheiden. Ein ungeheuerlicher Vorgang in einer Demokratie, der entsprechend scharfe Proteste hervorrufen sollte. Das bezieht sich wohl nur auf funktionierende Demokratien, denn bislang hat es keine Kritik am Vorgehen Habecks in die öffentlich-rechtlichen Medien geschafft.

Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller bestätigte der Zeitschrift Spiegel Anfang März, es würden bereits länger Hinweise auf Verstöße gegen das DSA gesammelt und an die zuständigen Funktionäre in Brüssel gesendet. Also Zensur sogar ganz ohne Rechtsgrundlage? Damit nimmt es Klaus Müller offensichtlich nicht so genau. Der Rückendeckung seines Chefs Robert Habeck kann er wohl sicher sein.

Das Grundgesetz feierte kürzlich sein 75. Geburtstag. Die Gründerväter der Bundesrepublik hatten eine klare Vorstellung zur Meinungsfreiheit – hier sei an Artikel fünf, Absatz eins des Grundgesetzes erinnert:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 5 Abs. 1

Mehr zu weiteren brisanten Themen auch in unseren Videos

Auf dem YouTube-Kanal von Kettner-Edelmetalle finden Sie weitere Videos zu brisanten Themen aus Wirtschaft und Politik, aber natürlich auch zu Gold und Silber. Im folgenden Video erklärt uns der Experte Michael Mross unter anderem, wie es um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht:

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