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Lastenausgleich 2024: Ein Albtraum kehrt zurück?!

Sie haben sicherlich schon einmal vom Lastenausgleich gehört. Für viele ist es ein Relikt aus der Nachkriegszeit, in einer Epoche, in der die Weichen für das „Wirtschaftswunder“ in Deutschland gestellt wurden. Doch wie steht es aktuell um ein solches Vorhaben? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf das Szenario, welches in naher Zukunft Realität werden könnte.

Die Geschichte des Lastenausgleichs – Eine Warnung aus der Vergangenheit

Der Lastenausgleich könnte Deutschland erneut heimsuchen. Im Jahr 1952 wurde das
Lastenausgleichsgesetz ins Leben gerufen, um die gewaltigen Kosten des Wiederaufbaus nach dem
verheerenden Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Doch dieser Ausgleich hatte seinen Preis –
insbesondere für diejenigen, deren Eigentum den Krieg und seine Folgen überstanden hatte. Eine
Maßnahme dieses Gesetzes war die Belastung der Grundbücher von Immobilien, die von den
Kriegszerstörungen verschont geblieben waren. Diese Immobilien wurden mit einer Abgabe von 50
Prozent ihres aktuellen Werts belegt. Die Belastung sollte über maximal 30 Jahre in 120
vierteljährlichen Raten an einen Ausgleichsfonds gezahlt werden, der die entstandenen
Kriegsschäden regulieren sollte.

Deutschlands Schuldenberg – Wirtschaftliche Wolken am Horizont

Deutschland sieht sich mit einem wirtschaftlichen Sturm konfrontiert, dessen Ausmaße in der
Nachkriegszeit ihresgleichen suchen. Die Corona-Zeit und der Ukraine-Krieg haben die
Bernd Raffelhüschen für die Stiftung Marktwirtschaft liege die wirkliche Staatsverschuldung
Deutschlands bei – aufgepasst – 17,3 Billionen Euro. Dies berechnet sich nicht ausschließlich
anhand der wirklich aufgenommenen Schulden, sondern bezieht auch die „verdeckten“ Schulden –
wie z.B. Rentenversprechen ein. So kommt man in etwa auf das Viereinhalbfache der deutschen
Wirtschaftsleistung. Raffelhüschen konkretisiert das Dilemma wie folgt:

„Jeder muss also 4,5 Jahre arbeiten und alles an den Staatshaushalt abführen, erst dann sind wir die Lücke los.“

Bernd Raffelhüschen, Wirtschaftswissenschaftler und Hochschullehrer

Und es gibt keine Anzeichen für Besserung. Denn Deutschland befindet sich nun auch mit einer schrumpfenden Wirtschaft offiziell in einer Rezession. Doch wer wird die Zeche bezahlen? Wenn die Regierung wieder auf das Mittel des Lastenausgleichs zurückgreift, könnte es jeden treffen, der in Deutschland Vermögenswerte besitzt. Gold, Stiftungen, Firmenbeteiligungen, ja sogar Kryptowährungen könnten ins Visier geraten. Setzen wir die 17,3 Billionen Euro Schulden mit einer weiteren Zahl in Beziehung, dann wird einiges klar: Der Gesamtwert des deutschen Immobilienvermögens belief sich 2020 auf rund 14,7 Billionen Euro. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Auf Vermögen in Edelmetallen kann der Staat weitaus schwieriger zugreifen – oder gar nicht, wenn man die richtigen Vorkehrungen trifft.

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Die Stille vor dem Sturm: Lastenausgleichsgesetze werden angepasst

Ein leises Raunen geht durch das Land, denn das Gesetz, das die düsteren Wolken des
Lastenausgleichs bringt, wurde angepasst. Das Lastenausgleichsgesetz wurde zuletzt 2019 geändert,
und die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Der zentrale Begriff
„Kriegsopferfürsorge“ wurde am 12. Dezember 2019 durch den ominösen und sehr weit gefassten
Ausdruck „Soziale Entschädigungen nach SGB XIV“ ersetzt.

Parallel dazu wurde auch das 14. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XIV) geändert, um die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen zu regeln. Dies könnte Personen betreffen, die durch Gewalttaten,
Impfungen oder andere Maßnahmen gesundheitliche Schäden erlitten haben. Diese Änderung
eröffnet dem Staat eine größere Bandbreite an Eingriffsmöglichkeiten. So kann der Staat die im
SGB XIV aufgeführten Gründe durch eine Gesetzesänderung jederzeit anpassen, um einen
finanziellen Ausgleich zu legitimieren.

Der Zensus 2022: Die Datenwolke am Horizont

Die politische Debatte über einen möglichen Lastenausgleich hat Ängste geschürt. Die
Grundsteuerreform und der Zensus 2022, bei dem alle Immobilien neu bewertet werden, haben die
Sorge genährt, dass der Staat nach Wegen sucht, das Vermögen der Bürger zu besteuern. Der
Wissenschaftliche Beirat des Deutschen Bundestags äußerte „erhebliche Zweifel“, dass sich eine
Vermögensabgabe verfassungsrechtlich rechtfertigen ließe. Dennoch bleibt die Befürchtung, dass
politische Umstände einen solchen Schritt ermöglichen könnten.

Denn das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1995 in einem Urteil klar: „Unter besonderen
Voraussetzungen, etwa in staatlichen Ausnahmelagen, erlaubt die Verfassung auch unter den
geltenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einen Zugriff auf die Vermögenssubstanz.“ Auch
hier bediente man sich einer sehr vagen Formulierung.

Besonders fatal könnte sein, wenn ein solcher Lastenausgleich beispielsweise den 1.1.2022 als fixes Datum für die Wertbemessung von Immobilien heranzieht – mitten im Preis-Peak am Immobilienmarkt. Seither ging es mit den Immobilienpreisen deutlich bergab. So wäre eine Immobilie ein Drittel weniger Wert, allerdings müsste man eine Zwangshypothek über sich ergehen lassen, die nach dem alten, höheren Wert berechnet wurde.

Fragebogen Lastenausgleich
Fragebogen zur Ermittlung des Lastenausgleichs
Quelle: Wikipedia/Wolf1949/CC0

Die tickende Zeitbombe: Mögliche Konsequenzen eines Lastenausgleichs

Angenommen, der Lastenausgleich wird tatsächlich wiedergeboren und greift auf Immobilien, oder
gar auf das gesamte Vermögen zu. Stellen Sie sich vor, Ihre geliebte Immobilie im Wert von
500.000 Euro wird mit einer drakonischen Zwangshypothek von 250.000 Euro belastet.

Diese finanzielle Bürde müssten Sie über 30 Jahre in 120 qualvollen vierteljährlichen Raten abstottern.
Ein Schicksal, das finanziell kaum jemand bewältigen kann, insbesondere wenn bereits
Bankdarlehen die Schultern belasten. Die psychische Belastung ist ebenfalls nicht auszumalen, vor
allem, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist und man sich über diesen Meilenstein freute.

Im Folgenden einige Rechenbeispiele für Zwangshypotheken, samt zu zahlender vierteljährlicher Rate:

Immobilienwert Belastung i.H.v. 50% Vierteljährliche Rate (30 Jahre Laufzeit)
1.000.000€ 500.000€ ~4.167€
500.000€ 250.000€ ~2.083€
350.000€ 175.000€ ~1.458€
Rechenbeispiele für Zwangshypotheken im Rahmen eines Lastenausgleichs

Politische Wellen, Befürwortungen und Dementi

Die politische Landschaft brodelt. Der Gedanke an einen erneuten Lastenausgleich hat die Gemüter
erhitzt. Politiker wie der ehemalige SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Bürgermeister von Bremen,
Andreas Bovenschulte, haben die Idee unterstützt. Yasmin Fahimi, Chefin des Deutschen
Gewerkschaftsbunds (DGB), schlägt vor, Vermögen über einer Million Euro mit einer Abgabe von
einem Prozent zu belasten.

Eine Million Euro mag nach viel klingen. Wer aber eine Immobilie in München sein eigen nennt, landet schnell bei einem solchen Wert. Vor einem Monat betitelte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Behauptung, dass die Bundesregierung einen Lastenausgleich nach dem Vorbild von 1952 plane als „Fake News“ und versicherte, dass keine Vereinbarung zur Einführung eines Lastenausgleichs existiere.

Sicherheit geht vor – sichern Sie sich vor einem Lastenausgleichsszenario ab

Die Geschichte des Lastenausgleichs in Deutschland dient als Mahnung, dass politische
Entscheidungen das Vermögen und die Zukunft der Bürger erheblich beeinflussen können. Man
kann nicht genau vorhersehen, wann ein solches Szenario eintritt. Man sollte sich jedoch dessen
bewusst sein, dass wirtschaftliche Herausforderungen den Staat dazu drängen, nach neuen
Einnahmequellen zu suchen. In dieser unsicheren Zeit ist es für Anleger aber ratsam, sich nach
bewährten Absicherungsmöglichkeiten umzusehen und Gold bleibt die beste Option, um Vermögen
vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Mehr zu einem möglichen Lastenausgleich in Deutschland können Sie sich auf dem Kettner Edelmetalle YouTube-Kanal anschauen!

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